Verfahren vereinfachen
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Wohnbauförderungen
Durch eine neue Berechnungsmethode sowie ein verschlanktes Regelwerk werden Beantragung und Bearbeitung der Wohnbauförderung spürbar vereinfacht, beschleunigt und damit transparenter gestaltet.
Aufwendige Zugangskriterien wie die Berechnung der Wohnfläche entfallen. Die Höhe der Förderung wird anhand eines Grundbetrags je Familiengröße berechnet, der um den Einkommensfaktor sowie etwaige Zuschläge angepasst wird.
Wohnen für Ansässige
Die Zugangsvoraussetzungen für das Wohnen für Ansässige werden auf zwei Kriterien reduziert: Berechtigte müssen entweder eine fünfjährige Ansässigkeit oder einen Arbeitsvertrag in Südtirol nachweisen. Alle weiteren bisherigen Regelungen entfallen.
Vorgesehen ist auch eine flexiblere Regelung des Landesmietzinses mit Differenzierung der Werte nach Gemeinde.
Spezifische Förderungen
Bestehende, teils komplexe Detailregelungen für spezifische Förderungen wie Notstandshilfen, soziale Härtefälle oder Abbau architektonischer Barrieren entfallen.
Das neue Gesetz definiert die wichtigsten Grundsätze – die Details werden mit Beschluss der Landesregierung geregelt, um flexibler und zielgerichteter auf die einzelnen Situationen eingehen zu können.
Letzte Aktualisierung: 24/06/2025